Samstag, 19. Mai 2018

Die "neue" Datenschutzgrundverordnung und deren Auswirkungen auf privates Fotografieren

Hallo, Fotografen in Europa!
Obwohl ich mich schon etwas länger mit der EU-DSGVO auseinandergesetzt habe, hat mich erst jetzt ein Artikel zu den Auswirkungen auf mein Hobby des Fotografierens "wach" gemacht. https://www.instagram.com/timbeil/

Ich betrachte das unabhängig von dem Zwang die eigene Webseite, Newsletter, Verträge oder Auftragsbedingungen an die Rechtslage anzupassen.
Ich möchte hier eine Link-Liste beginnen, wo ich Artikel oder Postings teile, die ich interessant finde. Ich bitte um Unterstützung, nennt weitere Links zum Thema, teilt und verbreitet die Kunde!

ErwG. 18:
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Für die heutige Zeit wenig erstaunlich aber um so beispielhafter wird also ausdrücklich sogar die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgeschlossen, solange dies ohne Bezug zur beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit geschieht. Dies ist eine äußerst weite Nutzungsmöglichkeit. Für private Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause dürfte es also bei den alten Grundsatz-Ausnahme-Regelungen der §§ 22, 23 KUG bleiben.

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