Samstag, 26. August 2017

Bundeswehrsoldaten und die Sharia

Wenn unsere Bundeswehrsoldaten in fremden Ländern wie Türkei, Jordanien und Katar von der Bundesregierung eingesetzt werden, dann müssen sich unsere Soldaten auch an die dortigen Gesetze und lokalen Regeln halten - wie wir das hier auch von fremden Soldaten erwarten, die hier ihren Dienst tun.

Wer aber unseren Soldaten nicht zumuten kann,  die undemokratische, ungerechte, unmenschliche mohammedanische Sharia zu beachten, soll halt dort keine Einsätze befehlen. Das gebietet die Fürsorge-Pflicht der Regierung für die Mitglieder unserer Streitkräfte.

Ich verstehe sowieso nicht, wie es möglich sein kann, dass Bundeswehrsoldaten an Angriffskriegen außerhalb des Bundesgebietes und des NATO-Gebietes aktiv teilnehmen sollen? "Von Deutschland soll nie wieder Krieg ausgehen!" - Am Arsch die Waldfee. 
Artikel 26 Grundgesetz(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.

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